Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich 1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Vermittlung von Finanzierungsprodukten durch den Kaufmann Herrn Martin Mühle (nachfolgend „Vermittler“) an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie und an Unternehmen im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB (nachfolgenden „Kunde“). 1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 1.3 Diese AGB sind Grundlage aller Verträge zwischen dem Vermittler und dem Kunden. 1.4 Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden oder Verweise auf solche Vertragsbedingungen werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung nicht Vertragsbestandteil. 1.5 Regelungen, welche von diesen AGB abweichen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Vermittler und dem Kunden. Optimierung: Die Definition von „Verbraucher“ und „Unternehmer“ ist klar und gut formuliert. Es wäre jedoch sinnvoll, noch deutlicher hervorzuheben, dass für Unternehmer und Verbraucher unterschiedliche Regelungen gelten, insbesondere bezüglich der Haftung und der Widerrufsbelehrung. Es empfiehlt sich, diese Unterscheidung frühzeitig im Text zu verdeutlichen. Vorschlag: „Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer. Für den Fall von Verträgen mit Unternehmern gelten abweichende Regelungen, insbesondere in Bezug auf Haftungsbeschränkungen und Widerrufsrecht.“ 2. Vertragsgegenstand 2.1 Zwischen dem Vermittler und dem Kunden besteht ein Vermittlungsverhältnis. Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung von Finanzierungsprodukten, insbesondere von Immobiliar-Darlehnsverträgen (im Folgenden „IVD“) und Allgemein-Verbraucherdarlehnsverträgen. 2.2 Der Vermittler vermittelt dem Kunden ein Darlehnsvertrag oder weist ihm die Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehnsvertrages nach. Er begleitet den gesamten Prozess ab Vorbereitung und Stellung des Finanzierungsantrages bis hin zum Abschluss des Darlehnsvertrages und Auszahlung der Darlehnsvaluta unter ständiger Aufklärung und Beratung. Zu den Tätigkeiten des Vermittlers zählen insbesondere: 1. die Überprüfung der Finanzierungsprodukten aus der Produktpalette auf ihre Geeignetheit 2. die Vorstellung und Empfehlung von Finanzierungsprodukten 3. im Fall eines Verbraucher-Darlehnsvertrages erfolgt die Beratung nach Maßgabe des Art. 247 § 13 Abs. 2 und § 13b Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch 4. die Unterstützung des Kunden bei administrativen Tätigkeiten zum Abschluss eines Finanzierungsvertrages 5. die Weiterleitung der maßgeblichen Informationen und des Finanzierungsangebotes an die Kooperationspartner und die Einholung von Finanzierungsangeboten 6. die Überprüfung der Angebote auf ihre Geeignetheit und die entsprechende Beratung des Kunden 2.3 Diese Dienstleistung wird gegenüber dem Kunden unentgeltlich erbracht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vermittler von dem jeweiligen Kooperationspartner eine Provision erhält, die dem Kunden ggf. von dem Kooperationspartner weiterberechnet wird. 2.4 Der Vermittler arbeitet ausschließlich mit renommierten Banken (im Folgenden „Kooperationspartner“) zusammen. Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Kooperationspartner begrenzt ist und es sich bei den Angeboten der Kooperationspartnern nicht um das günstigste auf dem Markt erhältliche Angebot handeln muss. Der Vermittler ist nicht verpflichtet sämtliche am Markt befindliche Darlehns-Anbieter zu berücksichtigen. 2.5 Der Vermittler schuldet nicht den tatsächlichen Abschluss eines Finanzierungsvertrages. Eine Gewähr oder etwaige Garantien hierfür werden nicht übernommen. 3. Abschluss des Vermittlungsvertrages 3.1 Der Kunde gibt mit Eingang der Antragsformulare ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab. Dieser kommt mit Annahme des Angebotes durch den Vermittler zustande. 3.2 Ist der Kunde ein Verbraucher kommt der Vermittlungsvertrag ausschließlich nach Erfüllung der Pflichten aus Art. 247 § 13 Abs. 2 sowie § 13b Abs. 1 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und mit Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages zustande. 3.3 Der Vermittler ist berechtigt ohne Angabe von Gründen die Annahme eines Antrages abzulehnen. 4. Abschluss eines Darlehnsvertrages 4.1 Der vermittelte Finanzierungsvertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner zustande. Der Vermittler ist kein Vertragspartner. 4.2 Die Angebote der Kooperationspartner sind freibleibend. Die Konditionen des Finanzierungsvertrages werden vom Kooperationspartner vorgegeben und können ggf. geändert werden. Über den Abschluss eines Finanzierungsvertrages entscheidet der Kooperationspartner. Für die Entscheidung des Kooperationspartners sind insbesondere die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen des Kunden maßgeblich. 4.3 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vermittler nicht als Vertreter der Kooperationspartner auftritt. Der Vermittler übermittelt lediglich fremde Willenserklärungen der Kooperationspartner und agiert damit als Bote. 4.4 Es wird darauf hingewiesen, dass im ausgewiesene Effektivzinssatz im Finanzierungsvertrag des Kooperationspartners die Vermittlungsprovision für den Vermittler berücksichtigt werden kann. 5. Mitwirkungspflichten des Kunden 5.1 Die Vermittlung eines geeigneten Finanzierungsvertrages hängt maßgeblich von der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben des Kunden ab. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen. 5.1.1 Gibt der Kunde schuldhaft unvollständige oder falsche Angaben ab, macht er sich gegenüber dem Vermittler schadensersatzpflichtet. 5.1.2 Wird der Vermittler aufgrund von unvollständigen, falschen oder irreführenden Angaben des Kunden von einem Kooperationspartner in Anspruch genommen, ist er berechtigt gegen den Kunden ein Regressanspruch geltend zu machen. Voraussetzung für den Regressanspruch ist, dass der Kunde schuldhaft gehandelt hat. 5.2 Insbesondere gegenüber Verbrauchern treffen den Vermittler umfangreiche Informationspflichten. Der Kunde verpflichtet sich übermitteltes Informationsmaterial, insbesondere Informationen zum Datenschutz und die Datenschutzerklärung, zur Kenntnis zu nehmen und aufmerksam zu lesen. 5.3 Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde zur Förderung des Abschlusses eines Finanzierungsvertrages. Er verpflichtet sich unverzüglich mögliche Rückfragen des Vermittlers oder der Kooperationspartner zu beantworten. 5.4 Der Kunde ist verpflichtet dem Vermittler mitzuteilen, wenn er bereits andere Vermittler beauftragt oder selbstständig Finanzierungsanfragen gestellt hat. 5.5 Hat der Vermittler dem Kunden erfolgreich die Gelegenheit zum Abschluss eines Finanzierungsvertrages nachgewiesen, ist es dem Kunden untersagt mit dem jeweiligen Kooperationspartner unter Ausschluss des Vermittlers einen Vertrag mit übereinstimmenden Konditionen zu schließen. 5.5.1 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Pflicht und schließt mit dem Kooperationspartner ein Vertrag über ein Finanzierungsprodukt, der unwiderruflich wird, macht er sich gegenüber dem Vermittler schadensersatzpflichtig. Der Vermittler ist in diesem Fall berechtigt dem Kunden eine Provisionsrechnung zu stellen. Die Höhe der Provision hängt maßgeblich von den Kondiktionen des jeweiligen Kooperationspartners ab und beträgt zwischen 0,0 % und 5,0 % der Darlehns- oder Abschlusssumme. 5.5.2 Stellt das Finanzierungsprodukt einen Verbraucherdarlehnsvertrag dar, welcher der Umschuldung dient, ist der Vermittler nur berechtigt eine Provisionsrechnung zu stellen, wenn sich der effektive Jahreszins nicht erhöht. Die Berechnung des effektiven Jahreszins richtet sich nach § 655c S. 2. 5.5.3 Das oben gesagte gilt auch, wenn nicht der Kunde, sondern ein Dritter mit einer engen familiären oder wirtschaftlichen Bindung, einen Vertrag mit dem Kooperationspartner mit übereinstimmenden Kondiktionen abschließt. 5.5.4 Ein Regressanspruch des Kunden gegen den Kooperationspartner bleibt unberührt. Optimierung: Die Pflichten des Kunden sind klar formuliert, jedoch könnte die Formulierung bezüglich der Schadensersatzpflicht und Regressansprüche verbessert werden. Insbesondere könnte eine präzisere Darstellung der möglichen Konsequenzen bei fehlerhaften Angaben des Kunden erfolgen. Vorschlag: „Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Bei schuldhaft unvollständigen oder falschen Angaben ist der Kunde verpflichtet, dem Vermittler alle entstandenen Schäden zu ersetzen, die aufgrund dieser falschen Angaben entstehen. Dies umfasst auch etwaige Ansprüche, die der Vermittler von Kooperationspartnern geltend machen muss.“ 6. Haftung des Vermittlers 6.1 Die Haftung des Vermittlers für Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. 6.2 Die Haftung des Vermittlers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Optimierung: Der Haftungsausschluss ist rechtlich zulässig, jedoch sollte darauf hingewiesen werden, dass der Vermittler nicht für die Entscheidungen des Kooperationspartners haftet, besonders wenn diese auf Basis unvollständiger oder falscher Angaben des Kunden getroffen werden. Vorschlag: „Der Vermittler haftet nicht für die Entscheidungen des Kooperationspartners, insbesondere nicht für die Ablehnung eines Darlehensantrags, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Kunden basiert.“ 7. Kündigung 7.1 Sowohl der Kunde als auch der Vermittler sind berechtigt jederzeit das Vermittlungsverhältnis ordentlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 7.2 Gibt der Kunde unvollständige, falsche oder irreführende Angaben an oder wirkt wiederholt an der Vermittlung eines Finanzierungsproduktes nicht mit, indem er beispielsweise die Beantwortung von Rückfragen verweigert, ist der Vermittler berechtigt den Vermittlungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8. Kündigt der Kunde nach erfolgreichem Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Finanzierungsvertrages den Vermittlungsvertrag und schließt unter Ausschluss des Vermittlers einen Vertrag mit übereinstimmenden Konditionen mit dem Kooperationspartner, gilt 5.5. bis 5.5.5. dieser AGB. 9. Datenschutz 9.1 Die Vermittlung von Finanzierungsprodukten geht zwangsläufig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten einher. Für die Vermittlungstätigkeit des Vermittlers ist es erforderlich, personenbezogene Daten des Kunden zu verarbeiten und den Kooperationspartnern zum Zwecke der Bonitätsprüfung und Angebotsunterbreitung zu übermitteln. Die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung der personenbezogenen Daten finden gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO statt. 9.2 Verweigert der Kunde sein Einverständnis in die Verarbeitung von Daten, welche zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist, kann der Vermittler seine Pflichten aus dem Vermittlungsvertrag nicht erfüllen und ist berechtigt diesen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 9.3 Kann kein Finanzierungsprodukt vermittelt werden, werden alle personenbezogenen Daten, soweit dies die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zulassen, gelöscht. 9.4 Im Übrigen wird auf die Datenschutzbestimmungen des Vermittlers und auf die jeweiligen Datenschutzbestimmungen des Kooperationspartner verwiesen. Diese Regelung ersetzt nicht die darüber hinaus erforderliche gesonderte Zustimmung zu der verwendeten Datenschutzvereinbarung. Optimierung: Datenschutzbestimmungen sind hier angesprochen, jedoch sollte die Einhaltung der DSGVO und die Verpflichtung zur Nutzung von Auftragsverarbeitungsverträgen klarer formuliert werden. Der Kunde muss darauf hingewiesen werden, dass die Daten an Dritte weitergegeben werden, und es sollte eine transparente Erklärung zur Datenverarbeitung erfolgen. Vorschlag: „Im Rahmen der Vermittlung von Finanzierungsprodukten werden personenbezogene Daten des Kunden erfasst, verarbeitet und an Kooperationspartner zur Bonitätsprüfung und Angebotsübermittlung weitergegeben. Alle Verarbeitungsprozesse erfolgen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Zudem ist der Vermittler verpflichtet, mit allen Kooperationspartnern Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.“ 10. Widerrufsbelehrung 10.1 Ist der Kunde ein Verbraucher, so hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 10.2 Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246b § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 246b § 1 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Martin Mühle, Adresse… Widerrufsfolgen im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vorAbgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Optimierung: Die Widerrufsbelehrung ist im Wesentlichen korrekt, jedoch könnte die Formulierung bei den Widerrufsfolgen klarer und kundenfreundlicher gestaltet werden. Vorschlag: „Im Falle eines Widerrufs sind die erhaltenen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückzuzuerstatten. Sollte bereits eine Leistung erbracht worden sein, ist der Kunde verpflichtet, für diese einen Wertersatz zu leisten.“ 11. Schlussbestimmungen 11.1 Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 11.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Hamburg vereinbart. 11.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. 11.4 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Optimierung: Dieser Punkt ist grundsätzlich gut formuliert, jedoch sollte bei der Auswahl des Gerichtsstandes berücksichtigt werden, dass für Verbraucher eine andere Gerichtsstandsregelung gilt Vorschlag: „Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.“ Zusätzliche Überlegungen Vertragliche Klarheit und Transparenz: Es wäre ratsam, klarzustellen, dass alle Verpflichtungen und Rechte der Parteien detailliert in einem separaten Vertrag geregelt werden, der vor der ersten Dienstleistungserbringung unterzeichnet wird.
Seit 2021 unterstützen wir Menschen bei der Finanzierung ihrer Kapitalanlagen
Unternehmen
Kontakt
Martin Mühle
FInanzierungsexperte